Artenschutz (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) - Vermarktungsgenehmigung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich

  • im Fall der Einfuhr in die EG an das Bundesamt für Naturschutz.
  • bei Handel im europäischen Binnenmarkt: an die für Ihren Wohnbezirk zuständige Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung (bei kreisfreien Städten).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende