Elektronischer Aufenthaltstitel

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

    Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
    • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
    • Blaue Karte-EU

    Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

    • personenbezogene Daten,
    • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
    • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

    gespeichert.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

    • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
    • Qualifizierte elektronische Signatur

    zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

    Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg


    Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis. 

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden für Auszubildende und Studierende, für Erwerbstätige, zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen und für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte.

    Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbefristet und gewährt einen erhöhten Ausweisungsschutz. Zudem erlaubt die Niederlassungserlaubnis die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit (selbständig und unselbständig).

    Auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, welcher Niederlassungserlaubnis der gleichgestellt ist. Der Daueraufenthalt - EU beinhaltet grundsätzlich ein Mobilitätsrechts in den EU-Mitgliedsstaaten (außer Irland).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen.

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
     
    Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg


    Aufenthaltsgesetz


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Beantragung liegt bei den Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende