Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergWer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Vor der gebührenpflichtigen Antragstellung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen informiert.
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Insbesondere müssen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B1 vorliegen, sowie der eigene und der Lebensunterhalt der Familie nachhaltig aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen gesichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch im Ermessen möglich.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare