Gaststättenbetrieb anzeigen

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An wen muss ich mich wenden?

Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt, in dessen beziehungsweise deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende