Schaustellung von Personen - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.Teaser
Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis
• Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
• Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
• Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
• bestimmter räumlicher VerhältnisseWelche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG
Frist: 3 MonateRechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergAnträge / Formulare