Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergAntrag nach dem Schwerbehindertenrecht_LRA Sonneberg.pdf (Erst- und Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX)
Merkblatt_Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht_01-25.pdf
Anträge / Formulare