Behindertenberatung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.

    Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.

    Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    § 106 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX

    § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei uns bzw. bei den Rehabilitationsträgern.

E-Mail-Kontakt: eingliederungshilfe@lkson.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende