Behinderung Feststellung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

    Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung,
    • H – Hilflosigkeit,
    • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
    • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss,
    • GL – Gehörlosigkeit,
    • BL – Blindheit,
    • TBL – Taubblindheit.
  • Teaser

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Antragsformular
    • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
    • ein aktuelles Passfoto
    • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
  • Welche Gebühren fallen an?

     Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

    Teil 2 Neuntes Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
    • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende