Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Saisonkennzeichen sind für alle Fahrzeuge gedacht, die nicht ganzjährig benutzt werden. Deren Besitzer bzw. Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z.B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

    Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Das Fahrzeug darf nur während des auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlichen Betriebszeitraumes im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen oder abgestellt werden. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z.B. in einer Garage) stehen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende