Kraftfahrzeugzulassung - Ummeldung bei Halterwechsel

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Erfolgt ein Halterwechsel, muss der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt auch bei einer Schenkung oder wenn das Fahrzeug einem Autohändler überlassen wurde. Der neue Halter hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde das Fahrzeug umzumelden.
     
    Die Mitteilung muss neben dem Kennzeichen und den persönlichen Daten des Erwerbers auch die Bestätigung des neuen Halters enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen übergeben wurden. Dem neuen Halter sind auch die Prüfberichte über die Haupt- und Abgasuntersuchung und das Prüfbuch (wenn es sich um ein prüfungspflichtiges Fahrzeug handelt) zu übergeben.


    Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal: 

    Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de) 

  • Teaser

    Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Persönliche Antragstellung:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen.
    • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
    • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen.
      • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde
    • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an.
    • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Onlineverfahren:

    • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.
    • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
    • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
      • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
      • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
      • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
      • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
      • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
    • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
      • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
      • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.
      • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.
  • Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Erforderliche Unterlagen bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes:

    • gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein) und Teil II (oder alter Fahrzeugbrief) bzw. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens, wenn es sich um ein zulassungsfreies, aber Kennzeichen führendes Fahrzeug handelt.
    • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung, wenn eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
    • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem bestehenden Konto bzw. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Nichtnotwendigkeit

    Liegt der Wohnort des Vorhalters innerhalb eines anderen Zulassungsbezirkes, sind zusätzlich erforderlich:

    • bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichen, wenn mit der Ummeldung ein Kennzeichenwechsel beantragt wird
  • Welche Gebühren fallen an?

    Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs muss unverzüglich angezeigt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel gibt es keine Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Unternehmenssitzes.

    Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Unternehmenssitzes.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende