Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten

  • Leistungsbeschreibung

    Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern

    Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

    Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:

    Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
    Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
    Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
    Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
    Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
    Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
    Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
    Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
    Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen  

  • Teaser

    Hier erhalten Sie die Information, welche Kraftfahrzeug-Kennzeichenarten derzeit Verwendung finden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende