Kraftfahrzeugzulassung - Kraftfahrzeuge neu oder gebraucht zulassen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die
- erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
- bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.
Für ein Gebrauchtfahrzeug, das
- bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
- bisher nur im Ausland zugelassen war
müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.
Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Es gibt verschiedene Zulassungsvorgänge:
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
- Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus EU-Mitgliedsstaaten
- Zulassung Fahrzeuge/Anhänger aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergHier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Teaser
Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:
-
Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
- Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
- Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
-
Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
- Ihr persönliches Kennzeichen,
- die abgestempelten Kennzeichenschilder und
- Ihre Zulassungsdokumente.
- Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
-
Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben, sonst kann die Zulassung versagt werden (§ 15 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)).
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
- Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
- Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Import-Fahrzeugen mit
- EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
- nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
- Einzelgenehmigung
- bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
- Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
- Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Gebührenerhebung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergKfz - SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer mit Zulassungsvollmacht.pdf
Anträge / Formulare