Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.
Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Teaser
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- ZB I und ZB II
- gültige HU
- Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
- Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
- Das Fahrzeug ist vorzuführen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergErklärung zum Empfangsbevollmächtigten für Kurz- und Ausfuhrkennzeichen.pdf