Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor erneut anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergHier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Teaser
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Verfahrensablauf
Wiederzulassung über das Internet
Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde stellen, wenn Sie bei Abmeldung der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist.
Voraussetzungen dafür sind außerdem:
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung
Hinweis
Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen, sonst kann die Zulassung verweigert werden.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr, dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig. - Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (nur bei gleichzeitigem Halterwechsel erforderlich)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des Haftpflichtversicherers
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) bzw. Bescheinigung vom zuständigen Hauptzollamt über die Nichtnotwendigkeit
- ggf. vorhandene Kennzeichentafeln
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 29 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 33 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Nr. 255 Anlage 1 zu § 1 GebOSt.
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Anträge / Formulare