Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

  • Für natürliche Personen:
    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde des Wohnorts; bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung.
  • Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden:
    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
    Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Zulassungsbehörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende