Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Bestimmte, gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen z.B.
- Fahrzeuge bestimmter gemeinnütziger Organisationen,
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und
- bestimmte Anhänger - Ausnahmen hiervon sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgelistet.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk oder bis zu einem Halterwechsel. Wenn die Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen nicht vorliegt, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss das grüne Kennzeichen auf schwarz in der Zulassungsbehörde geändert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder das zuständige Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.