Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.

    Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst.

  • Teaser

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Allgemein:

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/­Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV (wird von der Behörde nach Antragstellung beauftragt)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden.

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.

    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.


An wen muss ich mich wenden?

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende