Fahrerkarte beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen  ergeben sich aus § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

    Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie vor Ort

    • bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach -Authentifizierung und -Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis:

    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Gegebenenfalls wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
    • persönliche Antragstellung unter Vorlage erforderlicher Unterlagen
    • Antragsprüfung und Bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
    • Beauftragung zum Druck der Karte durch die Behörde und Versand durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Anschrift und einen Wohnortnachweis wie Personalausweis (beziehungsweise Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte) sowie Nachweis zu Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Muttersprache
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Eine n aktuellen EU-Kartenführerschein beziehungsweise eine vergleichbare Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, der dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu beachten sind.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten benötigen Sie:

    • Antragsformular 
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt - nicht älter als drei Monate zum Datum der Beantragung)
    • ein biometrisches Lichtbild
    • gegebenenfalls bereits vorhandene Fahrtenschreiberkarte
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Gesamtgebühren betragen 37,- Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Fahrtenschreiberkarte ist nach Ablauf noch weitere 28 Tage mitzuführen.

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Fahrtenschreiberkarte ist nur in Verbindung mit einem EU/EWR-Kartenführerschein gültig.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz (für mindestens 185 Tage im Jahr).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende