Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.
In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Teaser
Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDer Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt
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Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Bearbeitungszeit nimmt cirka zehn Arbeitstage in Anspruch.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Rechtsgrundlage
§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergAntrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins.pdf
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDer Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.