Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

  • Teaser

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, muss in vielen Fällen vorher angezeigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO - (Thüringen)“ sowie 
    • für das Vorhaben ggf. erforderliche Anlagen (z. B. Lageplan, Stellungnahme eines qualifizierten Tragwerksplaners zur Standsicherheit benachbarter Gebäude)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Thüringer Bauordnung (§ 60 Abs. 3)

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende