Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage
Leistungsbeschreibung
Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,
- wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
- wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
- wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.
Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, muss in vielen Fällen vorher angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO - (Thüringen)“ sowie
- für das Vorhaben ggf. erforderliche Anlagen (z. B. Lageplan, Stellungnahme eines qualifizierten Tragwerksplaners zur Standsicherheit benachbarter Gebäude)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergThüringer Bauordnung (§ 60 Abs. 3)
Anträge / Formulare