Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

    Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

  • Teaser

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    z. B.

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskarte
    • bautechnische Nachweise
    • Stellplatznachweis
    • statistischer Erhebungsbogen 
    • ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
    • ggf. Betriebsbeschreibung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren
  • Rechtsbehelf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Widerspruch, Klage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende