Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Verfahrensablauf
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
Teaser
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberguntere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergVorlage vollständiger Antragsunterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergNeben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- ggf. Betriebsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonnebergabhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergEine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergWiderspruch, Klage
Anträge / Formulare