Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Leistungsbeschreibung
- Teaser
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergIm Zweifelsfall und zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens aufgrund bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Sie als Bauherr / Bauherrin vor Einreichung des Bauantrags zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens die Erteilung eines Vorbescheids beantragen.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergVor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn / der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Bauaufsichtsbehörde hört zum Antrag auf Vorbescheid die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergVorlage vollständiger Antragsunterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergNeben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der einzelnen Fragen zum Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- ggf. Betriebsbeschreibung / Nutzungskonzept
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergEs wird eine Gebühr in einem Rahmen von 75 bis 5.000 EUR festgesetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDer Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergEs gibt keine Entscheidungsfrist. Die Bearbeitung eines Antrags auf Vorbescheid dauert cirka drei bis vier Monate.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergEs ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform ThAVEL bereitzustellen (werden im Rahmen eines Pilotprojektes derzeit erarbeitet).
Was sollte ich noch wissen?
Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.
Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.