Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

    Hierzu gehören u. a.

    • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
    • Gutachten nach dem Beihilferecht
    • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
    • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
    • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
    • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
    • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
    • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Gutachten nach dem Waffengesetz
    • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
    • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung erfolgt nicht durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg, sondern z.B. durch die DEKRA. 

    Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Personen unter 18 Jahren erfolgen durch den Kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.

    Gutachten nach dem Waffengesetz erfolgen nicht durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.

  • Welche Gebühren fallen an?

     Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab

    • teilweise Gebührenfreiheit 
    • für kostenpflichtige Gutachten erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer

    Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.

  • Rechtsgrundlage

    • Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
    • Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
    • RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
    • Ärztliche Approbationsordnung
    • Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
    • VO über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
    • Waffengesetz i.V.m. VO zur Durchführung des Waffengesetzes
    • Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
    • Ausländergesetz
    • Strafprozessordnung
    • Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Einkommensteuergesetz
  • Anträge / Formulare

    - soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers

  • Unterstützende Institutionen

    - je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)


An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende