Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung erfolgt nicht durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg, sondern z.B. durch die DEKRA.
Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Personen unter 18 Jahren erfolgen durch den Kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.
Gutachten nach dem Waffengesetz erfolgen nicht durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.