Tierseuchen


An wen muss ich mich wenden?

Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.

Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.

Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende