Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben


An wen muss ich mich wenden?

Die Anträge sind immer über das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu stellen.

Die Zuständigkeit für die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes pro Woche. Sie liegt entweder beim beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

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Zuständige Mitarbeitende