Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang (Tierkörperbeseitigung) - Erlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Für die Zulassung

  • von Lagerbetrieben bezogen auf Material der Kategorien 1 und 2,
  • Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen bezogen auf Material der Kategorien 1 und 2,
  • von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1 und 2 

wenden Sie sich an das

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende