Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Schlachtung erfolgen soll.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende