Fleischverarbeitung: Zulassung


An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich ist in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Zulassungsbehörde.

Abweichend davon sind Betriebe, die wöchentlich weniger als 5 Tonnen Fleisch zerlegen bzw. weniger als 7,5 Tonnen Fleischerzeugnisse, Hackfleisch oder Fleischzubereitungen herstellen, durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zuzulassen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende