Fleischverarbeitung: Zulassung


An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich ist in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Zulassungsbehörde.

Davon weichen folgende Betriebe ab:

  • weniger als 5 Tonnen Fleischzerlegung wöchentlich
  • weniger als 7,5 Tonnen Herstellung von Fleischerzeugnissen, Hackfleisch oder Fleischzubereitungen wöchentlich
  • bis 400 Kilogramm Wildbearbeitung
  • bis 500 Essen täglich in Großküchen
  • bis 7,5 Tonnen/Woche Lebensmittel tierischen Ursprungs im Großhandel

Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende