Abfallgebühren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Die Abfallgebühren sind in der Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg (Abfallgebührensatzung) geregelt:

    Gebührensatzung Abfallentsorgung ab 01.01.2024.pdf

    Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie zusätzlich im jährlich erscheinenden Abfuhrterminheft:
    https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/umwelt/abfallwirtschaft/

    Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus einer personenbezogenen Festgebühr, der Entleerungsgebühr sowie der Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr.

    Die Festgebühr beinhaltet folgende Leistungen:

    • Sperrmüllsammlung und -entsorgung
    • Haushaltsschrottsammlung und -verwertung
    • PKW-Altreifenentsorgung (ohne Felge)
    • Sonderabfall-Kleinmengenerfassung und -entsorgung
    • Grünabfallerfassung und -verwertung
    • Einsammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und Elektroschrott
    • Kommunaler Anteil an Sammlung, Sortierung, Verwertung von Altpapier
    • Systemkosten für die elektronische Datenerfassung und -verarbeitung (Ident-System)
    • Sondersammlungen, Modellversuche, Verwaltungskosten, Gutachten dgl.

    Die Entleerungsgebühr wird für die Einsammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll erhoben.

    Die Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung der Abfallbehälter sowie der notwendigen Behälterausrüstung.

    Gebührenbescheid: Nach der Anmeldung der Mülltonne erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Auf ihm sind die Termine der zweimal im Jahr fälligen Zahlungen angegeben.

    Vorauszahlungsbescheid: Im jährlichen Vorauszahlungsbescheid werden die tatsächlichen Behälterentleerungen des Vorjahres als Berechnungsgrundlage angesetzt. Bei erstmalig bzw. neu angeschlossenen Grundstücken dienen als Grundlage der Vorauszahlung im ersten Anschlussjahr:

    • bei Wohngrundstücken – 12 Entleerungen pro Behälter und Jahr
    • bei gewerblich genutzten Grundstücken – 24 Entleerungen pro Behälter und Jahr anteilig berechnet ab dem Anschlussmonat
    • nicht in Anspruch genommene Entleerungen werden im Folgejahr zurückerstattet

    Jahresendabrechnung: In der Jahresendabrechnung werden die tatsächlichen Entleerungen der Vorauszahlung entgegengerechnet.

    Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Ihr Vorteil: Über die Fälligkeit der Müllgebühren müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung finden Sie hier:
    Einzugsermächtigung Abfallwirtschaft.pdf

    Gebührenermäßigung: Auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners kann eine Gebühr niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Das trifft für Personen zu, die mit einer Wohnung im Landkreis gemeldet sind, sich aber nachweislich eine erhebliche Zeit an einem anderen Ort außerhalb des Landkreises aufhalten (z. B. Studium).

  • Welche Gebühren fallen an?

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg

Sachbearbeiter für Abfallgebühren, Sperrmüllbestellungen, An-, Um- und Abmeldungen, Abholung / Tausch von Abfallbehältern im Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg:

Für den Bereich Stadt Sonneberg (Bettelhecken, Innenstadt, Köppelsdorf, Malmerz, Mürschnitz, Neufang, oberes Stadtgebiet, Oberlind, Steinbach, Unterlind, Wehd, Wolkenrasen):
Herr Knoch (Telefon 03675/871-209; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Frankenblick, Stadt Schalkau, Stadt Sonneberg (Blechhammer, Eschenthal, Friedrichsthal, Georgshütte, Haselbach, Hasenthal, Hüttengrund, Schneidemühle, Spechtsbrunn, Vorwerk):
Frau Zitzmann-Reutelsterz (Telefon 03675/871-439; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Föritztal, Stadt Sonneberg (Hönbach), Wohnungsbaugesellschaften:
Frau Heuberg (Telefon 03675/871-420; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Stadt Neuhaus am Rennweg, Stadt Lauscha, Stadt Steinach, Gemeinde Goldisthal:
Frau Dietze (Telefon 03675/871-323; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende