Öffentliche Versammlung - anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.
Teaser
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten wollen, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten wie:
- Name und Zustellanschrift des Veranstalters
- Name des Versammlungsleiters sowie eines Stellvertreters
- Thema der Versammlung
- Art der Versammlung
- Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke
- beabsichtigter Einsatz von Ordnern (Anzahl)
- die voraussichtliche Teilnehmerzahl
- die Art der Kundgebungsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente)
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergDie öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder der Aufzug muss grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) angemeldet werden.
Bei Eilversammlungen kann gegebenenfalls die Frist verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.
Eilversammlungen sind ebenfalls anmeldepflichtig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare