Jagdschein Erteilung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.
Teaser
Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.
Verfahrensablauf
Die Erteilung eines Jagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.
Voraussetzungen
Volljährigkeit
bestandene Jägerprüfung
jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes
Personalausweis
Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
zwei Passbilder zum Erstantrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 EuroJahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?