Fischerprüfung Zulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergTermine Fischerprüfung 2024
Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:
- Donnerstag, den 23.05.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 28.11.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Teaser
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 35,00 €Vorkasse: NeinPrüfungsgebührWelche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
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