Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten


An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende