Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Teaser
Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig.
Verfahrensablauf
Siehe geführtes Onlineverfahren unter Elektronische Antragstellung.
Voraussetzungen
Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.
Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Anträge / Formulare
Online-Portal, siehe Elektronische Antragstellung.