2.53.5 Betreuungsbehörde
Sonstige Angaben
Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde:
Zuständigkeiten sind Betreuungsorganisationsgesetz, Vollmacht, Betreuungsverfügung Beglaubigung, Patientenverfügung, Unterstützung Unterbringung nach BGB, Registrierung von Betreuern, Betreuerauswahl für Betreuungsverfahren, Führen von Verfahrenspflegschaften, Öffentlichkeitsarbeit
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg ist Stammbehörde für den Landkreis Sonneberg sowie für die hier sitzenden Betreuungsvereine und Berufsbetreuer. Das Amtsgericht Sonneberg ist das zuständige Amtsgericht für den Landkreis Sonneberg.
Informationen zum Ehegattenvertretungsrecht finden Sie hier:
gesetzliche Ehegattenvertretung / Notvertretungsrecht (betreuungsrecht.de)
Vereine und Betreuer im Landkreis Sonneberg sind:
Betreuungsverein Beistand e.V.
Sonneberger Straße 2
98724 Neuhaus am Rennweg
Telefon: 03679/727310
Betreuungsverein Neuhaus
Betreuungsverein Tandem e.V.
Gustav-König-Straße 33
96515 Sonneberg
Telefon: 03675/804044
Betreuungsbüro Sindy Hopf
Gustav-König-Straße 23
96515 Sonneberg
Telefon: 03675/4291339
Patrick Pape Betreuungen
Postfach 100122
96501 Sonneberg
Telefon: 0151/46412340
www.pape-betreuungen.de
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Da die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde auch Termine außerhalb der Behörde haben wird dringend geraten, vorab Termine zu vereinbaren.