1.36.2 Kfz.-Zulassungsbehörde
Öffnungszeiten
Die Bearbeitung von Bürgeranträgen erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Termine sind unter den Rufnummern 03675/871-424, -429, -471, -472 und -475 zu vereinbaren.
Für Autohäuser erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen sowie die Ausgabe der Vorgänge vom Vortag montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr. Die sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wieder zulassen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung für den Landkreis Sonneberg
- Kfz Verwertungsnachweis erhalten
- Kraftfahrzeug Feinstaubplakette erhalten (Grüne Umweltplakette)
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
- Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen
Anmerkungen
Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)