Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.kreis-sonneberg.de und Subdomains der Seite. Der Landkreis Sonneberg ist bemüht, seinen Internetauftritt www.kreis-sonneberg.de sowie Subdomains der Seite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.01.2024 erstellt. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch eine grundlegende Prüfung durch die Landesfachstelle für Barrierefreiheit bzw. die Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
- Prüfstelle: Landesfachstelle für Barrierefreiheit / Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- Prüfdatum: 24.01.2024
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Bei der Prüfung nach typischen Problemen hinsichtlich der Barrierefreiheit ist der Internetauftritt des Landkreises Sonneberg www.kreis-sonneberg.de „positiv aufgefallen. Viele Aspekte der Barrierefreiheit wurden sowohl bei der Umsetzung als auch bei der inhaltlichen Pflege der Seite berücksichtigt. […] Bitte ergänzen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite und einen Punkt/Link/Schaltfläche, über den auf jeder Seite/Unterseite Ihrer Webpräsenz darauf verwiesen wird.“
Im Ergebnis ist der Internetauftritt www.kreis-sonneberg.de mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 weitgehend vereinbar.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel, um deren Behebung und Optimierung sich der Landkreis Sonneberg bemüht:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
- Bilder haben zum Teil zu lange Namen.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei unserem Internetauftritt www.kreis-sonneberg.de können Sie uns mit einer E-Mail an pressestelle@lkson.de mitteilen. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen. Melden Sie sich bitte auch bei uns, wenn Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise PDF-Dokumente.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Sonneberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon: 3675/871-560
E-Mail: pressestelle@lkson.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet
Postfach 90 04 55
99107 Erfurt
Besucheradresse:
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
Internet: www.tlmb-thueringen.de