Auch dem Landkreis Sonneberg ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ein wichtiges Anliegen. Deshalb legt der Landkreis auf Beschluss des Kreistages Sonneberg ein Stipendiatenprogramm für angehende Ärzte auf. Ziel ist es, dem Haus- und Fachärztemangel entgegenzuwirken und Medizinernachwuchs in die Region zu holen bzw. im Kreis zu halten.
Dem Arbeitsauftrag des Kreistages zur Erarbeitung einer entsprechenden Verwaltungsrichtlinie aus der Kreistagssitzung am 29. November 2023 kam die Verwaltung nach. Der Entwurf der Richtlinie wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie im Kreisausschuss beraten und empfohlen, so dass dieser in der Kreistagssitzung am 24. April 2024 beschlossen werden konnte.
Die Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin sieht vor, dass ab dem Wintersemester 2024/25 pro Jahr zwei Stipendien vergeben werden sollen. Das Stipendium soll grundsätzlich als nicht zurückzahlbarer Zuschuss monatlich in Höhe von 300 Euro ausgereicht werden, beginnend ab dem ersten Studienjahr bis zum Bestehen des Dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung, längstens jedoch für die Dauer von fünf Jahren bzw. 60 Monaten.
Der Zuschuss ist im Wesentlichen an die Verpflichtungen der Stipendiaten geknüpft, nach erfolgreichem Abschluss ihrer ärztlichen Ausbildung innerhalb von sechs Monaten eine Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner zu beginnen. Weitere Bedingungen sind, im Rahmen der Facharztausbildung den 24-monatigen Teil der hausärztlichen Versorgung in einer Hausarztpraxis im Landkreis zu absolvieren sowie nach erfolgreichem Abschluss der Facharztausbildung eine Hausarztpraxis im Landkreis zu übernehmen oder zu gründen und diese Tätigkeit mindestens drei Jahre auszuüben bzw. mindestens fünf Jahre, sofern im Rahmen der Facharztausbildung keine Möglichkeit bestand, diese im Landkreis Sonneberg zum Teil zu erbringen.
Um ein Stipendium können sich Studenten beim Landkreis Sonneberg bewerben, die an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sind oder an einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt, die uneingeschränkt in Deutschland leben und hier als Arzt arbeiten dürfen.
Die Prüfung der eingehenden Bewerbungen soll durch ein Auswahlgremium vorgenommen werden, welches dem welches dem Landrat dann entsprechende Vorschläge zur Vergabe der Stipendien unterbreitet. Die endgültige Entscheidung der Gewährung eines Stipendiums trifft der Landrat im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für den Landkreis entstehen pro Stipendiaten jährlich Kosten in Höhe von 3600 Euro, insgesamt in fünf Jahren somit 18.000 Euro. Bei Gewährung der maximal förderbaren Stipendien entstehen für den Landkreis mit Einführung der Richtlinie im ersten Studienjahr Kosten in Höhe von 7.200 Euro, im zweiten Jahr 14.400 Euro, im dritten Jahr 21.600 Euro, im vierten Jahr 28.800 Euro und im fünften Studienjahr 36.000 Euro.
Das Stipendium ist beim Landkreis Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 zu beantragen. Der Antrag hat bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres, in dem die Förderung beginnen soll, schriftlich zu erfolgen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben, ggf. Empfehlungsschreiben
- Kopie Personalausweis
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Original
- Zeugnis über die Hochschulreife im Original oder beglaubigte Kopie
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- bei ausländischen Bewerbern zusätzlich: Nachweis des Beherrschens der Deutschen Sprache mindestens B2 Niveau sowie Aufenthaltstitel.