Im Auftrag des Landkreises Sonneberg wird die Kreisstraße 31 (K 31) in den kommenden zwei Jahren im Ortsbereich Hüttensteinach weiter saniert. Nach dem Neubau der Glasbachbrücke in den Jahren 2022/23 wird nun in einem zweiten Bauabschnitt die Judenbacher Straße von der Einmündung der Spitzbergstraße bis unterhalb der Glasbachbrücke erneuert.


Auf dem rund 235 Meter langen Abschnitt erfolgt eine Hangsicherung zum Glasbach durch die Errichtung mehrerer Uferstützwände in Bohrpfahlkonstruktion. Dem schließen sich eine grundhafte Erneuerung und ein Ausbau der Straße auf eine Breite von mindestens 5,5 Meter sowie eine Teilerneuerung des Gehwegs mit 1,8 Meter Breite an der Nordseite an. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit den Wasserwerken Sonneberg und der Likra Sonneberg, die parallel zum Straßenausbau des Kreises einen Schmutzwasserkanal bzw. eine neue Stromtrasse verlegen. Das Vorhaben soll laut derzeitigen Planungen im Herbst 2026 abgeschlossen werden.
Kosten und Notwendigkeit der Maßnahme
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme betragen im zweiten Bauabschnitt rund 3,3 Millionen Euro, von denen rund 2,4 Millionen Euro über den Freistaat Thüringen gefördert werden. Insofern beläuft sich der Eigenanteil des Kreises auf rund 0,9 Millionen Euro. Die umfassende Sanierung des Abschnitts der K 31 ist aufgrund des baulich schlechten Zustands dringend notwendig. Im betreffenden Uferbereich des Glasbachs kam es bereits zu Ausbrüchen der Straßenböschung. Daher mussten besonders betroffene Trassenabschnitte schon mittels Absperreinrichtungen gesichert werden. Der Landkreis Sonneberg beabsichtigt, zukünftig die K 31 dauerhaft im Zweirichtungsverkehr auf der Judenbacher Straße zu betreiben. Hierzu sind die Ertüchtigung und Verbreiterung des Abschnitts notwendig, der aktuell noch als Einbahnstraße betrieben wird.
Vollsperrung ab 24. März in Richtung Judenbach
Wie beim ersten Bauabschnitt zur Erneuerung der Glasbachbrücke müssen auch die umfassenden Arbeiten des zweiten Bauabschnitts zwingend unter Vollsperrung in Richtung Judenbach erfolgen, die am 24. März 2025 beginnt. Eine Befahrbarkeit im Winter 2025/2026 ist vorgesehen, bevor die Maßnahme im Jahr 2026 fortgesetzt wird. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke in der Judenbacher Straße durch Notverkehr, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie für die Abfallentsorgung wird gewährleistet.
Während der Vollsperrung kommt erneut das bewährte Umleitungskonzept des ersten Bauabschnitts der Jahre 2022/23 zum Tragen. Dabei bleibt die Verkehrsführung von Judenbach in Richtung Sonneberg über die Spitzbergstraße unverändert. Die Verkehrsführung nach Judenbach wird hingegen umgeleitet – konkret über den Sonneberger Ortsteil Steinbach und weiter über Jagdshof. Für LKW und Busse wird die Umleitungsstrecke im Einbahnverkehr über Judenbach betrieben. Für PKW wird auf der Umleitungsstrecke Normalverkehr in beide Richtungen eingerichtet.
Der Landkreis Sonneberg bittet alle betroffenen Anlieger und Pendler um Verständnis für die Durchführung der wichtigen Baumaßnahme und hofft auf einen störungsfreien Verlauf.

