Kreishaushalt 2024 beschlossen


Einstimmig hat der Kreistag Sonneberg in seiner Sitzung am 24. April 2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 für den Landkreis Sonneberg beschlossen. „Es freut mich sehr, dass wir trotz der enormen gegenwärtigen Herausforderungen erstmals seit langer Zeit einen einstimmig beschlossenen Kreishaushalt verabschieden konnten. Das zeigt, dass wir im Kreistag Sonneberg parteiübergreifend und lösungsorientiert zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zusammenarbeiten. Dank des Haushaltes bleibt unser Heimatlandkreis weiter leistungs- und gestaltungsfähig“, erklärt Landrat Robert Sesselmann.

Eckdaten zum Kreishaushalt 2024 auf einen Blick

Gesamtvolumen: 109,9 Millionen Euro
Verwaltungshaushalt: 98,735 Millionen Euro
Vermögenshaushalt: 11,175 Millionen Euro
Wesentliche Einnahmen:
- Schlüsselzuweisungen: 25,57 Millionen Euro
- Mehrbelastungsausgleich: 8,8 Millionen Euro
- Kreisumlage: 28,06 Millionen Euro, Hebesatz: 43,516 v.H.
Kreditaufnahme: keine
Stellenerhöhungen: keine
Stellenplan: 358,8 VbE
Personalausgaben: 24,7 Millionen Euro
Investitionsschwerpunkte:
- Schulen (v.a. Schulcampus Neuhaus-Schierschnitz, Regelschule „Cuno Hoffmeister“, Mechatronik SBBS)
- Digitalisierung (v.a. IT Kreisverwaltung)
- Kreisstraßen (v.a. K 31 Hüttensteinach-Judenbach)
- Brand- und Katastrophenschutz (v.a. Katastrophenschutzzentrum)
- Kultur (v.a. Zentraldepot für Deutsches Spielzeugmuseum)
Schulden am Kreditmarkt zu Beginn des Haushaltsjahres: 14,65 Millionen Euro
Tilgung: 1,3 Millionen (Schulden am Kreditmarkt am Ende des Haushaltsjahres: 13,35 Millionen Euro)

Wer mehr darüber erfahren möchte, was mit den Haushaltsmitteln alles finanziert wird, findet hier eine umfangreiche Übersicht zu den zahlreichen Aufgaben des Kreises.


Der diesjährige Kreisetat weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 109,9 Millionen Euro aus. Hiervon entfallen cirka 98,7 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt und gut 11,2 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt, mit dem wichtige Investitionen umgesetzt werden. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der gemäß Thüringer Finanzausgleichsgesetz als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umzulegen ist, wurde auf rund 28,1 Millionen Euro festgesetzt. Der Hebesatz für die Kreisumlage beträgt damit 43,516 von Hundert der Umlagegrundlagen.

Der Kreisetat wurde im Rahmen der freiwilligen Haushaltskonsolidierung unter Maßgabe eines strengen Spargebots aufgestellt. So wurde insbesondere der Stellenplan (358,8 VbE) gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Die Personalausgaben belaufen sich insgesamt auf 24,7 Millionen Euro. Eine Kreditaufnahme wurde nicht eingeplant. Im Sinne der Konsolidierung ist vorgesehen, den Haushalt bis ins Jahr 2027 ohne eigene Kreditaufnahme auszugleichen, was in dieser Zeitspanne zu einer Entlastung in Höhe von rund 480.000 Euro führen soll.

Die moderate Anhebung der Kreisumlage begründet sich vor allem durch höhere Personalausgaben im Zuge der Tarifsteigerungen und durch eine erneute Steigerung der Zuschussbedarfe im pflichtigen Aufgabenbereich Jugend und Soziales. Im betreffenden Einzelplan 4 steigen die Ausgaben auf 52,5 Millionen Euro und umfassen damit rund 51 Prozent der laufenden Gesamtausgaben. Im Kulturbereich sind Ausgaben in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro geplant. Abzüglich der Einnahmen liegt der Zuschussbedarf für das Spielzeugmuseum, die Kreismusikschule und die VHS bei rund 1,58 Millionen Euro.

Investitionsplan bis 2027

Trotz der insgesamt angespannten finanziellen Lage investiert der Landkreis Sonneberg weiter in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsfürsorge. Mit dem Kreishaushalt wurde der Fahrplan im investiven Bereich bis ins Jahr 2027 festgelegt. Die Prioritäten liegen hier vor allem bei den Schulen, der Digitalisierung, den Kreisstraßen, dem Bevölkerungsschutz und dem Kulturbereich.

Zur weiteren Digitalisierung der Kreisverwaltung stehen im IT-Bereich bis 2027 insgesamt 2,55 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Hard- und Software sowie Serverinfrastruktur und die Arbeitsplatzgestaltung weiter verbessert werden soll.

Der Modernisierung der Schulinfrastruktur gilt ein weiteres Augenmerk. Hier wurden bis 2027 Ausgabeermächtigungen von insgesamt 12,6 Millionen Euro veranschlagt. Schwerpunkte sind hier die Fortführung des Schulcampus in Neuhaus-Schierschnitz in den Jahren 2025 bis 2027 und die Fertigstellung der Generalsanierung der Regelschule „Cuno Hoffmeister“ in Sonneberg. Daneben wurden über den Haushalt 2024 die im Kreistag gefassten Beschlüsse zur Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Klimapakt und zur Modernisierung des Mechatronik-Bereichs der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg veranschlagt.

Um dem steigenden Bedarf an Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen zu begegnen, wurden die Ausgaben für die Unterhaltung der Kreisstraßen erhöht. Zudem wurden über den Haushaltsplan 2024 Ausgabeermächtigungen für den kommunalen Straßenbau bis ins Jahr 2027 in Höhe von insgesamt 3,35 Millionen Euro gebunden. Unter anderem soll der zweite Bauabschnitt zur Sanierung der Kreisstraße 31 zwischen Hüttensteinach und Judenbach realisiert werden.

Im Haushaltsjahr 2024 sind im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes 70.000 Euro eingeplant, um die dringliche Modernisierung des Katastrophenschutzzentrums umzusetzen. Auch ist es dem Landkreis möglich, das Problem der deutlich beengten Platzverhältnisse zugunsten der ehrenamtlichen Kräfte des Katastrophenschutzes zu lösen. So stehen im diesjährigen Kreisetat 800.000 Euro zur Verfügung, um für das Museum ein zentrales Sammlungsdepot zu schaffen, wodurch unter anderem das derzeitige Depot am Katastrophenschutzzentrum nicht mehr benötigt wird. Die dann zur Verfügung stehende Halle soll dem Brand- und Katastrophenschutz zur Unterbringung von Fahrzeugen und Material dienen.

Voraussetzungen zur Gründung einer Krankenhausbetriebsgesellschaft

Angesichts der laufenden Insolvenzverfahren des REGIOMED-Klinikverbunds und seiner betroffenen Gesellschaften verfolgt der Landkreis Sonneberg weiter das Ziel, die kommunalen Krankenhäuser in Sonneberg und in Neuhaus am Rennweg im Sinne der Bevölkerung und der Beschäftigten zu erhalten. Mit dem Haushaltsplan wurden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, damit der Landkreis bei entsprechenden Entscheidungen des Gläubigerausschusses gegebenenfalls eigene Maßnahmen zur Sicherung und Fortentwicklung der akutstationären Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet ergreifen kann. So wurden im Etat Ausgabeermächtigungen berücksichtigt, um gegebenenfalls eine Krankenhausbetriebsgesellschaft gründen zu können. Zur nachhaltigen Etablierung einer solchen Gesellschaft wäre aus Sicht des Landkreises gleichwohl die Unterstützung des Freistaates Thüringen von entscheidender Bedeutung. Um den Fortbestand der im Landeskrankenhausplan verankerten Kliniken in Sonneberg und in Neuhaus am Rennweg längerfristig sichern zu können, bedarf es zwingend einer konkreten finanziellen Unterstützung des Landes.

Schuldenstand

Am Kreditmarkt beträgt der Schuldenstand des Landkreises Sonneberg zu Beginn des Haushaltsjahres rund 14,65 Millionen Euro. Bei einer geplanten Tilgung in Höhe von 1,3 Millionen Euro soll der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres auf 13,35 Millionen Euro reduziert werden.


Nach der Beschlussfassung im Kreistag Sonneberg wurden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und genehmigt. Mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 05/2024 am 7. Juni 2024 konnte der Haushalt 2024 in Kraft treten. Der Haushaltsplan steht hier zum Download zur Verfügung.