Information zu Änderungen beim Kreisamtsblatt


Über viele Jahre hinweg wurde das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg monatlich kostenfrei in Papierform an alle erreichbaren Haushalte im Kreis zugestellt. Diese Art der Herausgabe des Kreisamtsblatts, die mit hohen und weiter steigenden Kosten verbunden ist, ändert sich nun. So wird das Kreisamtsblatt ab diesem Jahr grundsätzlich als kostenfreie elektronische Ausgabe auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg herausgegeben – konkret unter www.kreis-sonneberg.de > Aktuelles > Amtsblatt.

Auch inhaltlich wird es Veränderungen geben. So wird das Amtsblatt nur noch aus amtlichen Bekanntmachungen bestehen. Zusätzlich erfolgt ab diesem Jahr unter anderem auch die Bekanntgabe der öffentlichen Sitzungen der Gremien des Kreistages Sonneberg ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg bzw. im Ratsinformationssystem des Kreises.

Abo-Variante für interessierte Selbstzahler

Wer das Kreisamtsblatt weiter in Papierform erhalten möchte, kann es bei dem vom Landkreis beauftragten Verlag Linus Wittich auf Selbstzahler-Basis abonnieren. Möglich ist auch ein Abonnement als epaper. Die Kosten für ein Abonnement als Papierausgabe oder optional als epaper belaufen sich für die Selbstzahler auf drei Euro je Ausgabe. Ein Jahresabonnement von zwölf Ausgaben des Kreisamtsblatts kostet die Interessierten demnach 36,- Euro. Ein Abonnement des Kreisamtsblatts kann ausschließlich beim Verlag Linus Wittich beauftragt werden: Telefon 03677/205031 oder E-Mail an t.brauer@wittich-langewiesen.de

Darüber hinaus werden im Landratsamt für interessierte Bürger einige kostenfreie Papierausgaben des Kreisamtsblattes zur Mitnahme ausgelegt und auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten einige Freiexemplare mit der Bitte um Auslage in den Rathäusern. Ergänzend ist für interessierte Bürger die Einsicht bzw. der Ausdruck des Kreisamtsblatts während der behördlichen Öffnungszeiten des Landratsamtes möglich.

Warum erfolgt die Änderung?

Der Landkreis Sonneberg hat sich aus mehreren Gründen zu dieser Umstellung entschlossen. Zusammengefasst kann der Kreis bei seinen öffentlichen Bekanntmachungen schneller, flexibler und kostengünstiger agieren. Durch die deutliche Kostensenkung wird der Kreishaushalt und infolge die Kreisumlage unserer Städte und Gemeinden entlastet. Auch trägt das elektronische Amtsblatt dem Wandel in der Mediennutzung der Bevölkerung Rechnung und erfolgt insofern im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung. Nicht zuletzt macht die Umstellung auch ökologisch Sinn, weil das Kreisamtsblatt nicht mehr Monat für Monat in Papierform in hoher Auflage gedruckt und an alle erreichbaren Haushalte verteilt wird. Es erhalten nur die Haushalte eine Papierausgabe, die dies ausdrücklich wünschen.

Rechtliche Grundlage für die Umstellung

Das neue Modell des Kreisamtsblatts entspricht im Wesentlichen der Herausgabe des Bundesanzeigers oder des Thüringer Staatsanzeigers als Bekanntmachungsorgane des Bundes- bzw. des Landesgesetzgebers. Die Umstellung durch den Landkreis hat ihre rechtliche Grundlage in der im Sommer 2023 novellierten Thüringer Bekanntmachungsverordnung. Um deren rechtlichen Handlungsrahmen zu nutzen, hat der Kreis in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht eine entsprechende Änderung seiner Hauptsatzung sowie die Neuausrichtung für das Kreisamtsblatt angestrengt. Der Kreistag Sonneberg hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 die von der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorlage angenommen und auch von der Rechtsaufsicht liegt die abschließende Bestätigung vor, so dass die Umstellung zum neuen Jahr vollzogen werden konnte.

Die Bürgerinnen und Bürger werden insofern um Beachtung gebeten. Die erste Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg unter den neuen Modalitäten erscheint am 31. Januar 2024.