Auf der kurvenreichen Landesstraße L 1152 zwischen dem thüringischen Jagdshof (Landkreis Sonneberg) und dem bayerischen Schauberg (Landkreis Kronach) nutzen seit Jahren leider regelmäßig Motorradfahrer aus nah und fern die gut ausgebaute Strecke, um unter schwerwiegender Umgehung der Straßenverkehrsregeln ihre Fahrfähigkeiten zu testen. Hieraus resultieren erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in deren Folge es bereits zu zahlreichen schweren Unfällen gekommen ist – und das mit steigender Tendenz und Verletzung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.
Die Motorradfahrer setzen dabei in unverantwortlicher Weise ihre eigene Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Auch fühlen sich die Anwohner der umliegenden Ortschaften durch dieses regelwidrige Verhalten einer schwerwiegenden Lärmbelästigung ausgesetzt. Nicht zuletzt stellt die Unfallhäufung eine Belastung für die Freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Orte dar.
Seit langem setzt sich der Landkreis Sonneberg deshalb in engster Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Sonneberg und der Landespolizeiinspektion Saalfeld sowie mit Unterstützung der Gemeinde Föritztal und dem benachbarten Markt Tettau dafür ein, durch verkehrsrechtliche Maßnahmen die aus dem regelwidrigen Verhalten dieser Motorradgruppen resultierenden Unfälle, Gefahren und Belastungen zu unterbinden.
Um endlich zu wirkungsvollen Ergebnissen zu kommen, hat der Landkreis Sonneberg nunmehr in enger Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Auf deren Grundlage wird die Landesstraße L 1152 im Teilbereich zwischen der Kreuzung zur Kreisstraße 1 bei Jagdshof und dem Ortseingang Schauberg im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2025 an den Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen ganztägig für Motorräder gesperrt. Die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht dabei zunächst zur Erprobung bis Ende Oktober des laufenden Jahres. Alle Motorradfahrer werden um Beachtung des befristeten Motorradfahrverbots gebeten.
