Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen für die Tiere und die Landwirtschaft hat. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren auch in Deutschland aus, konkret in Brandenburg und Sachsen. Auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Thüringen bereiten sich die zuständigen Behörden seit längerer Zeit vor, darunter auch das Landratsamt Sonneberg und sein Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Um im Seuchenfall eine Ausbreitung zu bekämpfen, ist das zügige Auffinden und Bergen von an der ASP verendeten Wildschweinen von zentraler Bedeutung. Deshalb wurde kürzlich im Landkreis Sonneberg eine Fallwildsuche durch Kadaversuchhunde durchgeführt. Sie fand in einem Revier des Forstamtes Neuhaus am Rennweg statt und wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vorbereitet. Wichtige Partner vor Ort waren das Neuhäuser Forstamt und die Veterinärbehörde des Kreises.
„Ziel der Übung war die Durchführung einer Fallwildsuche durch die zwei ausgebildeten Hündinnen Nelly und Edda bei einem fiktiven Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Jeder Hundeführer hatte ein definiertes Gebiet von je cirka 20 Hektar mit seinem Hund zu bewältigen“, erklärt die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Bianca Milas. Zusätzlich sollte im Rahmen der Übung auch der Umgang mit GPS-Geräten, Trackingaufzeichnungen, die Erstellung von Karten und die Übermittlung von Daten vertieft werden.
Die Hunde und ihre Hundeführer absolvierten die Übung trotz widriger Witterung mit Bravour. Alle ausgelegten Stücke wurden in guter Zeit gefunden. Daher sind sich die Beteiligten und Beobachter des Forstamtes Neuhaus und des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Sonneberg über den Erfolg der Übung einig.
Ausbildung zu Kadaversuchhunden weiterhin möglich
In diesem Zusammenhang sei wiederholt auf die Möglichkeit zur Ausbildung von Kadaversuchhunden gegen die Afrikanische Schweinepest hingewiesen. Das Veterinäramt des Landkreises sucht dringend weitere interessierte Halter, die ihre geeigneten Hunde zu Kadaversuchhunden ausbilden lassen wollen. Interessenten können sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg ist auch ein Formular für freiwillige Helfer zu finden, die im Falle eines Seuchenausbruchs ebenfalls dringend benötigt werden.
Hinweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Bitte beachten Sie, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. Sollten Halter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, ist dies umgehend nachzuholen.
Verfütterungsverbot für Speiseabfälle
Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest ist der über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Bitte entsorgen sie Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern und verfüttern sie keinesfalls Speiseabfälle an ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren verboten.
Klinische Anzeichen für die Afrikanische Schweinepest /Anzeigepflicht
Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen! Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden!
Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung
Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt. Bei Fragen diesbezüglich hilft das zuständige Veterinäramt gerne weiter.
Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“)
Bitte halten sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen sie das Tier nicht an und halten sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.
Umgang mit gesund erlegtem Schwarzwild
Am Landratsamt Sonneberg wurde eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild geschaffen, die dringend genutzt werde sollte. Ein Vergraben oder Zurücklassen von Teilen erlegten Schwarzwilds im Wald sollte weitgehend vermieden werden.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg
Telefon: 03675/871-590
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar.
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