Der Landkreis Sonneberg sucht derzeit Kandidaten für die Wahl zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht Meiningen. Ehrenamtliche Richter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie entscheiden zusammen mit den Berufsrichtern in verwaltungsrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Meiningen. Sie wirken dabei bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richter mit. Bewerbungsschluss beim Landkreis Sonneberg ist der 17. April 2025. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Kreises entscheidet der Kreistag. Voraussichtlich wird jeder der gewählten Richter zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen.
Die Amtszeit der derzeit ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Meiningen endet mit Ablauf des 10. November 2025. Für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Gerichtsbezirkes aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten vorzulegen. Durch den Landkreis Sonneberg sind auf Grundlage der Einwohnerzahl 18 Bürger vorzuschlagen.
Grundvoraussetzungen für das Ehrenamt sind:
- der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit
- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes.
Vom Amt einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. (Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes, nicht der Kommunalvertretungen.)
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollten ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch Paragraf 44a des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
- wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der Präsident des Verwaltungsgerichtes Meiningen als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu diesem Zweck von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Zu ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern können ferner nicht berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richterinnen/Richter,
- Beamtinnen/Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldatinnen/Berufssoldaten und Soldatinnen/Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
So kann man sich bewerben
Interessierte Bürger werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters bis Donnerstag, 17. April 2025, unter Angabe folgender Daten beim Landratsamt Sonneberg, Rechts- und Ordnungsamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, einzureichen:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtstag
- Beruf und Anschrift.
Idealerweise nutzen interessierte Bürger für ihre Bewerbung den unter Downloads eingestellten Personalbogen und reichen diesen beim Rechts- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung ein. Der ausgefüllte und unterschriebene Personalbogen kann auch per E-Mail an kreistagsbuero@lkson.de an das Kreistagsbüro im Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Sonneberg übermittelt werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Kreistagsbüros, Frau Luthardt und Frau Heinze, gerne zur Verfügung (Telefon: 03675/871-570 bzw. 03675/871-299, E-Mail: kreistagsbuero@lkson.de).