Wasserentnahme aus Gewässern untersagt
Durch die Dürresommer der letzten Jahre hat der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen. Zum Schutz des Wasserhaushaltes hatte der Landkreis Sonneberg deshalb am 17. Juni 2022 mit sofortiger und unbefristeter Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg erlassen.
Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung gilt unbefristet bis auf weiteres. Mit der Maßnahme soll eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus den Gewässern unterbunden werden, die bei der gegenwärtigen Lage zu einer Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt erwachsen könnte.
Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.
Wegen der angespannten Situation des Wasserhaushalts ist beispielsweise auch die Bewässerung von Freizeit- und Sportanlagen mit Bachwasser strengstens untersagt. Die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg wird diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchführen und appelliert dringend an die Einhaltung der Vorgaben, damit der Wasserhaushalt unserer heimischen Gewässer geschützt wird.