Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach
Betreten, Baden, Befahren, Campen oder Grillen sind streng verboten
Die Talsperre Scheibe-Alsbach zählt zweifelsohne zu den idyllischsten Fleckchen im Landkreis Sonneberg. Sie ist jedoch kein Naherholungsgebiet, sondern eine Trinkwassertalsperre und erfüllt als solche eine lebenswichtige Funktion. Ihr Wasser dient unmittelbar der Trinkwasserversorgung von Teilen der Bevölkerung in den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt. So werden täglich rund 3.500 Kubikmeter Trinkwasser für gut 10.000 Einwohner der kreisübergreifenden Rennsteigregion bereitgestellt, darunter für die Stadt Neuhaus am Rennweg.
Bedauerlicher Weise kommt es noch immer dazu, dass die Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach widerrechtlich und aller Verbotshinweise zum Trotz zum Baden und Campieren genutzt wird. Damit verbunden ist das Betreten und Befahren der wichtigen Schutzzone I sowie das Lagern, Grillen und Hinterlassen von Abfällen. Zudem kommt es vor, dass auch mitgeführte Hunde die Talsperre zum Baden nutzen. Trotz Beschilderung, Bürgerinformation und Aufklärungsarbeit vor Ort durch die Thüringer Fernwasserversorgung und die untere Wasserbehörde des Landkreises Sonneberg war es kaum möglich, das bestehende Badeverbot durchzusetzen. Häufig fehlt bei den Erholungssuchenden die Einsicht, dass ihr Handeln zur Gefährdung der Trinkwasserqualität führt.
Doch genau dies ist der Fall: Das Baden in der Trinkwassertalsperre sowie das damit verbundene Betreten des Uferbereichs sowie Befahren und Aufstellen von beweglichen Einrichtungen bergen das Risiko, dass das zur Trinkwassergewinnung genutzte Rohwasser verunreinigt wird und dementsprechend Schadstoffe und Krankheitserreger die Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser erschweren. Darüber hinaus besteht auch durch die Nutzung der Trinkwassertalsperre als Badesee für Hunde die Gefahr, dass Parasiten ins Trinkwasser gelangen können und hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet wird. Infolge des Befahrens mit Kraftfahrzeugen auf Wald- und Forstwegen besteht darüber hinaus die Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen im Falle eines Unfalls oder einer Havarie.
Um das wertvolle Nutzgewässer noch besser vor diesen Risiken zu schützen, hatte der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger bereits im Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erlassen. Sie gilt seitdem unbefristet und ist daher unbedingt zu befolgen.
Im ufernahen Geltungsbereich der besonders sensiblen Schutzzone I gelten demnach wesentliche Verbote. So ist das Betreten der Schutzzone außerhalb bestehender Wege sowie das Befahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen jedweder Art untersagt. Des Weiteren sind auch das Baden, die Nutzung von Wasserfahrzeugen sowie das Aufstellen beweglicher Einrichtungen – wie zum Beispiel Strandmuscheln, Zelten oder Grilleinrichtungen – streng verboten.
Ausnahmen gelten nur für Personen, die eine vom Talsperrenbetreiber erteilte Berechtigung besitzen. Dieser Nachweis ist mitzuführen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung werden Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen gegen die ausgesprochenen Verbote können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher daran erinnert, die Verbote einzuhalten und die lebenswichtige Funktion der Talsperre Scheibe-Alsbach für die Menschen unserer Rennsteigregion zu respektieren.