Geflügelpest

Geflügelpest

Zur Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg folgende Allgemeinverfügungen erlassen:

Allgemeinverfügung: Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“) zur Bekämpfung der Geflügelpest

Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest Nr. 317/2022 vom 13.12.2022 und deren Ergänzung Nr. 173/2023 vom 30.06.2023 wurden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung vom 04.06.2024 unter dem Vorbehalt des Widerrufs aufgehoben.