Entwurf der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Schletzenbachwiese bei Steinheid“

Veröffentlichung eines Verordnungsentwurfs

Entwurf der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Schletzenbachwiese bei Steinheid“


Der Landkreis Sonneberg als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung eines Landschaftsteiles als Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) mit der Bezeichnung

„Schletzenbachwiese bei Steinheid“

in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemarkung Steinheid.

Gem. § 10 Abs. 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) wird der Entwurf der Verordnung ab dem 11.11.2024 für die Dauer eines Monats im Landratsamt Sonneberg im Foyer der 4. Etage links öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Während dieser Zeit ist der Verordnungsentwurf zudem auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg unter https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht (siehe Downloadbereich unten).

Bedenken und Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich beim Landratsamt Sonneberg, Umweltamt - Sachgebiet Naturschutz/Landschaftspflege, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, vorgebracht werden.