Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auch in Deutschland ausgebrochen. Zur Früherkennung als Grundvoraussetzung für effektive Eindämmungsmaßnahmen wird auch im Landkreis Sonneberg die Untersuchung von Schwarzwild intensiviert.
Allgemeinverfügung
Aus diesem Grund hat die Behörde eine Allgemeinverfügung im Kampf gegen die ASP erlassen, die bis auf weiteres gilt. Im Landkreis Sonneberg haben demnach die Jagdausübungsberechtigten jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg anzuzeigen. Dies muss grundsätzlich durch Angabe der GPS-Daten, behelfsweise durch genaue Beschreibung des Fundorts, erfolgen.
Die Jagdausübungsberechtigten haben darüber hinaus bei der Kennzeichnung sowie bei der Bergung und Beseitigung der betreffenden Tierkörper nach näherer Anweisung des Veterinäramtes mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden. Das Aneignungsrecht nach dem Bundesjagdgesetz bleibt unberührt.
Pflichten für alle Schweinehalter
Anzeige- und Genehmigungspflicht jeder Haltung
Grundsätzlich ist jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und der Tierseuchenkasse Thüringen anzumelden. Besonders Auslauf- und Freilandhaltungen sind immer vorab bei der Behörde anzuzeigen, da eine Genehmigungspflicht besteht. Sollten Halter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, ist dies umgehend nachzuholen.Verfütterungsverbot für Speiseabfälle
Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest ist der über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Die Verfütterung von Speiseabfällen ist unter Strafe verboten. Bitte entsorgen sie Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern und verfüttern sie keinesfalls Speiseabfälle an ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren untersagt.Klinische Anzeichen für die Afrikanische Schweinepest / Anzeigepflicht bei jeglichem Verdacht
Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen! Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden!Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung / Möglichkeit zur Aufstallung
Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Der Kontakt zu Wildscheinen ist auf jeden Fall zu verhindern. Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt.
Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind alle Schweine, auch Kleinsthaltung und Haltungen mit Minipigs, aufzustallen. Es gilt dann ein Verbot für Auslauf- und Freilandhaltungen. Alle Halter haben schon jetzt dafür zu sorgen, dass tierschutzgerechte Ställe zur Verfügung stehen. Bei Fragen diesbezüglich hilft das Veterinäramt gerne weiter.Freiwillige Helfer dringend gesucht
Im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist jede Unterstützung und Mithilfe notwendig. Deshalb werden freiwillige Helfer dringend gesucht. Umfangreiche Orts- und Sachkenntnisse sowie auch Möglichkeiten zur Materialbeschaffung können für unsere Behörde bei der Tierseuchenbekämpfung hilfreich sein.
Wer sich angesprochen fühlt, meldet sich bitte so schnell wie möglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg zurück und gibt an, in welchem Bereich man Unterstützung leisten möchte. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular. Bitte füllen Sie es aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen (schriftlich, per E-Mail oder Abgabe).
Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe!
Interessierte wenden Sie sich bitte so zeitnah wie möglich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Sonneberg (Telefon 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de).
Ausbildung von Kadaver-Suchhunden gegen die Afrikanische Schweinepest
Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) leisten speziell ausgebildete ASP-Kadaver-Suchhunde eine herausragende Arbeit. Sie sind Mensch und Technik bei der Fallwildsuche weit überlegen. Zur Förderung dieses Aspekts werden durch den Freistaat Thüringen für insgesamt 20 Hunde 500,- Euro der Ausbildungskosten je Gespann übernommen.
Es ist geplant, den ersten Ausbildungsdurchgang möglichst zeitnah durchzuführen. Die Ausbildung und Prüfung der Hunde wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schwarzwildkadaver-Suchhunde in Thüringen erfolgen. Folgende Voraussetzungen müssen die Hunde erfüllen:
- Alter mindestens zwölf Monate
- gute Bindung zum Hundeführer
- ausgeprägter Gehorsam
- geringe Wildschärfe
Die Hundeführer müssen zudem über eine ausreichende körperliche Fitness verfügen, um in einem späteren Einsatzfall die Fallwildsuche über mehrere Stunden am Tag bewältigen zu können. Im Rahmen der Ausbildung werden dann den geeigneten Hunden und ihren Führern die Grundlagen vom Hundecollege Thüringen in mindestens sechs Ausbildungstagen vermittelt. Auch anderweitig ausgebildete Hunde können gemäß der Thüringer Prüfungsordnung geprüft werden, sofern sie geeignet sind.
Die Ausbildungskosten, vermindert um 500,- Euro je Gespann, die das Land Thüringen übernimmt, sind dabei von dem Hundeführer selbst zu tragen.
Derzeit werden als Honorar für geprüfte Schwarzwildkadaver-Suchhunde mehrere hundert Euro je Einsatztag in einem ASP-Gebiet in den betroffenen Bundesländern gezahlt. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums eingestellt.
Interessierte Hundeführer aus dem Landkreis Sonneberg wenden sich bitte so schnell wie möglich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg (Telefon: 03675/871-590; E-Mail: veterinaeramt@lkson.de).
Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch
In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt Sonneberg am Behördensitz für alle Forstamtsleiter und Jagdausübungsberechtigten vorsorglich eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild geschaffen. Damit soll das Vergraben bzw. Zurücklassen im Wald weitgehend vermieden werden. Die kostenfreie Entsorgung der jeweiligen Aufbrüche ist an der Trichinenuntersuchungsstelle des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes am Landratsamt Sonneberg möglich.
Das Material kann montags bis freitags zwischen 6:30 und 9:00 Uhr gemeinsam mit der Trichinenprobe abgegeben werden. Das Material soll unverpackt in die Behälter gelangen. Daher sind bitte unbedingt geeignete und lecksichere Behältnisse für den Transport zu verwenden.
Bei kurzzeitig erhöhtem Anfall von Aufbrüchen kann die Behörde im Einzelfall entscheiden, dass für die Entsorgung der Aufbrüche am Ort ihres Anfalls ein Sammelbehälter gestellt wird. Im Übrigen kann auch die Entsorgung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten über die Firma SecAnim GmbH, Niederlassung Elxleben, erfolgen.
Wegen der Menge anfallenden Materials sollten Gesellschaftsjagden mit mehr als 20 Teilnehmern unter Angabe des Ortes und des Datums spätestens eine Woche vor Beginn dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sonneberg angezeigt werden. Dieses wird dann im Einzelfall entscheiden, ob eine Beseitigung über die angebotene Entsorgung oder möglichst durch sicheres Vergraben unter mindestens einem Meter Erdreich erfolgen sollte.Einsatz von Rehkitz-Drohnen zur Bekämpfung der ASP möglich
Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
BMEL unterstützt ASP-Bekämpfung
Ab sofort dürfen Drohnen, die für die Rehkitzrettung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wurden, auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden. Dazu hatte das BMEL die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die entsprechende Förderrichtlinie zu ändern. Die Drohnen können nun auch für die Suche nach aufgrund des Seuchengeschehens verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Die Afrikanische Schweinepest müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen – insbesondere, um unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen. In der Krise ist Pragmatismus gefragt! Daher habe ich angewiesen, die zur Rehkitzrettung angeschafften Drohnen schnell und unbürokratisch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zuzulassen. Es wäre ein schlechter Witz, vorhandenes Gerät aufgrund starrer Regeln nicht nutzen zu können.“
Hintergrund:
Das BMEL-Förderprogramm von Drohnen zur Wildtierrettung läuft seit 2021. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet ist. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. In der Förderrichtlinie wurde nun der Einsatzzweck dahingehend erweitert, dass die geförderten Geräte auch zur Bekämpfung der ASP genutzt werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung obliegt nun den Behörden vor Ort und den Rehkitzrettungsvereinen.Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Die Änderung der Richtlinie finden Sie hier. Allgemeine Informationen
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine für Schweine ansteckende und gefährliche Viruserkrankung, die neben direkten Tierverlusten – sowohl im Wild- als auch im Hausschweinebereich – vor allem hohe wirtschaftliche Einbußen für alle Schweinehaltungen durch Handelsrestriktionen verursacht. Die erfolgreiche Bekämpfung hängt unmittelbar davon ab, dass ein Neueintrag der Infektion in ein Gebiet sehr schnell erkannt und eine Weiterverbreitung effektiv eingedämmt wird. Die Maßnahmen zur Früherkennung müssen entsprechend intensiviert werden.
Neben den Jägern sind alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch Landwirte und Spaziergänger, aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Untersuchung auf ASP und die unschädliche Entsorgung veranlassen. Sollten sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen sie das Tier nicht an und halten sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände ist enorm hoch. Haus- und Wildschweine können sich infizieren. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit. Die im Ausbruchsfalle von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. In Betrieben mit einer nachgewiesenen ASP-Infektion sind alle Schweine zu töten, größere Gebiete um den Ausbruchsort sind von Sperrmaßnahmen betroffen.
Alle Schweinehalter sind auch im Eigeninteresse aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen, einzuhalten sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.
Aufgrund der hohen Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen auch bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.
Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“)
Bitte halten sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen sie das Tier nicht an und halten sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.
Merkblatt und ASP-Fibel