Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Der Bescheid enthält die tatsächliche Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 sowie die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2025. Grundlage für die Erstellung der neuen Bescheide sind die beim Landratsamt gespeicherten Daten (Anschrift, Art der Grundstücksnutzung, Personenzahl, Konto). Wer das Amt für Abfallwirtschaft in der Vergangenheit regelmäßig über Änderungen informiert hat, sollte jetzt auch einen korrekten Bescheid bekommen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Grundstückseigentümer nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind, gebührenrelevante Änderungen dem Amt für Abfallwirtschaft unaufgefordert mitzuteilen. Wem also bei der Durchsicht der Bescheide auffällt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet sind oder andere Änderungen erforderlich sind, teilt diese bitte schriftlich oder persönlich zu den Sprechzeiten dem Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, mit.
Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Raten und zwar zum 1. Mai und 15. Oktober 2025. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.
Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden die Gebühren automatisch zu den geforderten Terminen 01.05.2025 und 15.10.2025 abgebucht. Das dazu nötige Formular liegt dem Gebührenbescheid bei oder ist im Internet unter www.abfallwirtschaft-sonneberg.de in der Rubrik Downloads ebenfalls zu finden. Der Vorteil: Fälligkeitstermine werden nicht versäumt und es fallen keine Mahngebühren an.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet daher um Verständnis, wenn die Leitungen in dieser Zeit häufiger belegt und Wartezeiten nicht ganz zu vermeiden sind. Es wird deshalb gebeten, verstärkt andere Kommunikationswege wie E-Mail an abfallamt@lkson.de zu nutzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite des Gebührenbescheides.
Mehr unter www.abfallwirtschaft-sonneberg.de.